EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG FÜR ANGESTELLTE & Vermieter
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer, Rentner & Pensionäre
In vielen Fällen sind Sie als Arbeitnehmer, Rentner, Pensionär oder Vermieter verpflichtet, alljährlich eine Einkommensteuererklärung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt einzureichen.
Oftmals liegt es jedoch auch in Ihrem eigenen Interesse, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, um einbehaltene Steuerabzugsbeträge (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
![Unser erfahrenes Team ist immer an Ihrer Seite Unser erfahrenes Team ist immer an Ihrer Seite](./img/Steuerberatung-Klein-Kurz-Team.jpg)
Unsere Leistungen für Sie
- Einkommensteuererklärungen nebst dazugehörigen Beratungsleistungen wie Wahl der Veranlagungsform, Steuerklassenwahl, Optionsmöglichkeiten etc.
- Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Prüfung von Steuerbescheiden und ggf. Einlegung von Rechtsbehelfen
Ihre Vorteile
- Steuerersparnisse durch günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Erkennung fehlerhafter Steuerbescheide und Vertretung gegenüber Finanzbehörden
- Optimale Ausnutzung von steuerlichen Vorschriften zu Ihren Gunsten
- Verlängerte Abgabefristen
- Rechtssicherheit